Als Hundebesitzer müssen wir verschiedene Rechtsbestimmungen beachten.
Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) auf eidgenössischer Ebene. Die Kantonalen Hundegesetzgebungen, sowie Bestimmungen auf Gemeindeebene.
Damit wir nicht in Konflikt mit den ausserkantonalen Hundegesetzten geraten, ist es unsere Pflicht, uns im Voraus zu erkundigen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!
Die Stiftung für das Tier im Recht hat die geltenden kantonalen Hundegesetzgebungen zusammen gestellt. Wir haben die Erlaubnis, Sie auf die Webseite www.tierimrecht.org weiterzuleiten.
Hundegesetz Kanton Thurgau
Gesetz über das Halten von Hunden
Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden
Zusammenfassung – Weiterleitung auf die Webseite der Stiftung Tier im Recht Thurgau (tierimrecht.org)
Hundegesetz Kanton Schaffhausen
Gesetz über das Halten von Hunden
Hundeverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden
Zusammenfassung – Weiterleitung auf die Webseite der Stiftung Tier im Recht
Schaffhausen (tierimrecht.org)
Hundegesetz Kanton Zürich
Zusammenfassung – Weiterleitung auf die Webseite der Stiftung Tier im Recht
Zürich (tierimrecht.org)