Als Hundebesitzer müssen wir verschiedene Rechtsbestimmungen beachten.

Das Tierschutzgesetz (TSchG) und die Tierschutzverordnung (TSchV) auf eidgenössischer Ebene. Die Kantonalen Hundegesetzgebungen, sowie Bestimmungen auf Gemeindeebene.

Damit wir nicht in Konflikt mit den ausserkantonalen Hundegesetzten geraten, ist es unsere Pflicht, uns im Voraus zu erkundigen. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe!

Die Stiftung für das Tier im Recht hat die geltenden kantonalen Hundegesetzgebungen zusammen gestellt. Wir haben die Erlaubnis, Sie auf die Webseite www.tierimrecht.org weiterzuleiten.

Hundegesetz Kanton Thurgau

Gesetz über das Halten von Hunden

Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden

Veterinäramt

Zusammenfassung – Weiterleitung auf die Webseite der Stiftung Tier im Recht Thurgau (tierimrecht.org)

Hundegesetz Kanton Schaffhausen

Gesetz über das Halten von Hunden

Hundeverordnung zum Gesetz über das Halten von Hunden

Veterinäramt

Zusammenfassung – Weiterleitung auf die Webseite der Stiftung Tier im Recht
Schaffhausen (tierimrecht.org)

Hundegesetz Kanton Zürich

Hundegesetz HuG

Hundeverordnung HuV

Veterinäramt

Zusammenfassung – Weiterleitung auf die Webseite der Stiftung Tier im Recht
Zürich (tierimrecht.org)