Kollektiv-Rechtsschutzversicherung – Police 14.266.183
SCHWEIZ. KYNOLOGISCHE GESELLSCHAFT SKG
Für die Police 14.266.183 gelten als Vertragsgrundlagen die Allgemeinen Vertragsbedingungen (AVB) Kollektiv-Rechtsschutzversicherung, Ausgabe 09.2006.
In Ergänzung bzw. Abänderung zu den oben genannten Bedingungen gelten die nachstehend aufgeführten Besonderen Vertragsbedingungen (BVB).
Besondere Vertragsbedingungen (BVB) zum Kollektiv-Vertrag SKG vom 01.01.2015
Versicherte Personen und Tätigkeiten (A1 AVB)
- Versicherungsnehmer
Schweizerische Kynologische Gesellschaft (SKG/SCS) - Versicherte
Alle Mitglieder der SKG-Sektionen mit Wohnsitz in der Schweiz und im Fürstentum Liechtenstein in Ihrer Eigenschaft
als Hundehalter bzw. -eigentümer und deren Beauftragte - Versicherte Tätigkeit
Private oder Vereins-Tätigkeit als Hundehalter bzw. -eigentümer
Deckungsumfang (A3 und A4 AVB)
Nachfolgend ist aufgeführt, ob der Privat- bzw. Berufs-Rechtsschutz und/oder der Verkehrs-Rechtsschutz versichert sind; ferner welche Rechtsfälle versichert bzw. ausgeschlossen sind:
- Privat-Rechtsschutz (A3.1 AVB)
Versicherte Rechtsfälle:
- Strafrecht
- Verwaltungsrecht
- Nachbarrecht
- Versicherungsrecht
- Schadenersatzrecht
Beratungsrechtsschutz in allen versicherten Rechtsfällen.
nicht versicherte Rechtsfälle - Arbeitsrecht
- Verkehrs-Rechtsschutz (A3.2 AVB)
nicht versichert
Verwaltungsrecht für Hundehalter oder –eigentümer
In Abänderung von A3.13 AVB sind die Versicherten in ihrer Eigenschaft als Hundehalter oder –eigentümer bei Administrativverfahren vor Schweizer Behörden versichert.
Nachbarrecht für Hundehalter oder -eigentümer
In Ergänzung zu A3 AVB sind privatrechtliche Streitigkeiten im Nachbarrecht aus der Hundehaltung bei Wohnsitzliegenschaften mit direkt angrenzenden Nachbarn mitversichert.
Versicherungsrecht für Hundehalter oder -eigentümer
In Abänderung von A3.14 AVB sind Streitigkeiten im Versicherungsrecht ausschliesslich im Zusammenhang der Eigenschaft als Hundehalter oder -eigentümer versichert.
Einschränkung Schadenersatzrecht
In Ergänzung zu A4 AVB ist die Geltendmachung von Lohn- und Erwerbsausfall jeglicher Art im Schadenersatzrecht nicht versichert.
Rechtsfallanmeldung
In Abänderung von B 1.1 AVB ist ein Rechtsfall, für den ein Versicherter die AXA-ARAG in Anspruch nimmt, der AXA-ARAG unverzüglich mitzuteilen.
AXA-ARAG Rechtsschutz AG
Affolternstrasse 42, Postfach 6944
8050 Zürich
Telefon 0848 11 11 00
Fax 058 855 96 00
AXA-ARAG.ch